Unser Kunde HT Hansator GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft ist grundsätzlich bereit, die Polizei im Rahmen ihrer polizeilichen Ermittlungen nach besten Kräften zu unterstützen. Auf der anderen Seite ist unserem Kunden der Schutz der personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, Kunden und Dritten besonders wichtig.
Deshalb bitten wir Sie im Auftrag unseres Kunden das untenstehende Formular bei Auskunftsersuchen auszufüllen.
Als einschlägige Rechtsgrundlage zum Anfordern der personenbezogenen Daten kommt regelmäßig § 163 Abs. 1 StPO in Betracht, um den Sachverhalt bei Straftaten erforschen zu können. Die Übermittlungsbefugnis unseres Kunden ergibt sich dabei aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit § 24 Absatz 1 Nr. 1 BDSG, wenn die Auskunft zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist. Sollten Sie sich auf § 163 Abs. 1 StPO berufen, nutzen Sie das untenstehende Formular und begründen Sie wieso die Auskunft zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist. Sollten Sie sich auf eine andere Rechtsgrundlage berufen, nutzen Sie bitte das Kommentarfeld zur Erläuterung, um welche Rechtsgrundlage es sich handelt und wieso eine Auskunft in diesem Fall erforderlich ist.
Unser Kunde behält sich das Recht vor Ihre Anfrage durch seinen Datenschutzbeauftragten überprüfen zu lassen.
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